Zum Inhalt springen
DORUDenetim Danışmanlık ve
Yeminli Mali Müşavirlik A.Ş.
Steuerleistungen · II

USt- und ÖTV-Erstattung

Fachliche Prüfung und Berichterstattung in Erstattungsverfahren

Die Umsatzsteuer (KDV) und die Sonderverbrauchsteuer (ÖTV) können je nach Geschäftsfeld und Art der Umsätze eines Unternehmens unterschiedliche Pflichten und Erstattungsansprüche auslösen. Insbesondere USt-Erstattungsansprüche aus Ausfuhren, ermäßigt besteuerten Umsätzen und gesetzlichen Befreiungen spielen in der Finanzplanung eines Unternehmens eine wichtige Rolle.

In Erstattungsverfahren kommt es entscheidend auf die Richtigkeit der Berechnungen, die Ordnungsmäßigkeit der Belege und eine vollständige Prüfung an.

Als DORU Denetim Danışmanlık würdigen wir USt- und ÖTV-Erstattungen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, führen die erforderlichen Prüfungen durch und erstellen die zugehörigen Bestätigungsberichte.

Unsere Leistungen zur USt-Erstattung

  • 01

    USt-Erstattungen aus der Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen

  • 02

    Erstattungen aus Lieferungen zum Zweck der Ausfuhr (ihraç kayıtlı teslim)

  • 03

    Erstattungen bei ermäßigt besteuerten Lieferungen und Leistungen

  • 04

    Erstattungen aus dem USt-Abzugsverfahren (Tevkifat)

  • 05

    Vorgänge im Rahmen des Reiseverkehrs und mit Sonderrechnungen

  • 06

    Sonstige befreite Umsätze mit Erstattungsanspruch

  • 07

    Prüfung der Erstattungsakten auf Belege und Berechnungen

  • 08

    Gegenprüfungen und erforderliche Bestätigungsverfahren

  • 09

    Erstellung von YMM-Bestätigungsberichten zur USt-Erstattung

  • 10

    Fachliche Beratung im Erstattungsverfahren vor der Steuerverwaltung

Beratung zur Sonderverbrauchsteuer

Wir beraten zu den steuerlichen Folgen von Vorgängen, die der Sonderverbrauchsteuer (ÖTV) unterliegen, prüfen die Voraussetzungen für Befreiungen und Erstattungen und unterstützen bei den gesetzlich vorgesehenen Berichtspflichten.

Warum eine sorgfältig vorbereitete Erstattungsakte wichtig ist

Eine USt-Erstattung besteht nicht nur aus der Berechnung des Erstattungsbetrags. Steuererklärungen, Rechnungen, Berechnungen der Vorsteuer, Listen der abziehbaren Umsatzsteuer und sonstige Nachweise müssen miteinander übereinstimmen.

Die vorherige Kontrolle von Belegen und Berechnungen hilft, mögliche Lücken im Verfahren frühzeitig zu erkennen, und trägt dazu bei, dass der Erstattungsantrag korrekt gestellt wird.

Unser Vorgehen

Eine Beurteilung, die auf die Bedürfnisse jedes Unternehmens zugeschnitten ist.

  1. 01

    Das Unternehmen und seine Tätigkeit verstehen

    Wir analysieren Geschäftsfeld, Finanzstruktur und Geschäftsvorfälle des Unternehmens sowie den Umfang der benötigten Leistung.

  2. 02

    Finanz- und Steueranalyse

    Durch die Prüfung der maßgeblichen Bücher, Belege und Vorgänge ermitteln wir die Sachverhalte, die eine rechtliche Würdigung erfordern.

  3. 03

    Beratung und Berichterstattung

    Die Ergebnisse unserer Prüfung würdigen wir nach Maßgabe der Rechtsvorschriften und erstellen die erforderlichen fachlichen Stellungnahmen und Berichte.

  4. 04

    Begleitung des Verfahrens

    Entsprechend dem Leistungsumfang begleiten wir die jeweiligen Bestätigungs-, Berichts- und Beratungsverfahren bis zum Abschluss.

Haben Sie ein Anliegen in diesem Bereich?

Schildern Sie es uns kurz, Umfang und Zeitplan legen wir gemeinsam fest.

Termin anfragen
Per WhatsApp schreiben